7 Fakten für Ihren Erfolg Im E-Commerce – Teil 2

Bereits im ersten Teil dieses Beitrags sind wir auf vier der wichtigsten aktuellen Trends im Bereich E-Commerce eingegangen. Hier der zweite Teil unserer Übersicht.

 

5. Voice bleibt Trumpf 

Schon seit einigen Jahren wird alles rund ums Thema Voice als das nächste große Ding bezeichnet. Dabei steckt die Technologie immer noch in ihren Kinderschuhen, zumindest im E-Commerce. Im Bereich Voice Search ist die Technologie dagegen schon weit fortgeschritten. Sprachassistenten können laut Howard Lerman, CEO und Founder von Yext, mit einer Genauigkeit von ca. 96 Prozent von Menschen eingesprochene Audiodateien in der englischen Sprache transkribieren. Das ist ungefähr so gut, wie ein Mensch hört. Nichtsdestotrotz setzt sich Voice immer mehr durch. Immerhin 36 Prozent der Deutschen nutzen laut einer Studie von Capgemini Sprachassistenten bereits im Alltag. Laut Canalys wurden allein bis Ende 2018 sogar 11 Millionen Geräte in Deutschland verkauft. 

Die Realität sieht im E-Commerce allerdings ganz anders aus. Gerade einmal zwei Prozent der Besitzer eines Amazon Echo sollen über Alexa eingekauft haben. 90 Prozent gaben an, nach dem einmaligen Kauf die Möglichkeit kein weiteres Mal wahrgenommen zu haben. Doch nur weil der große Durchbruch aktuell noch nicht zu erkennen sein mag, bedeutet das eben nicht, dass er gar nicht kommen wird. Händler sollten diese Zeit nutzen sich darauf vorzubereiten, ihre Angebote auch im Sprachduktus anzubieten. In erster Linie wird dieser Aspekt nämlich Einfluss auf die Produktbeschreibungen in Shops haben. 

 

6. Soziale Netzwerke als Commerce-Plattformen verändern das Kundenverhalten

Es war schon bisher möglich, über verschiedene soziale Netzwerke vereinzelte E-Commerce-Funktionen zu verwenden. Seit dem letzten Jahr haben viele der namhaften Netzwerke allerdings ihre Features ausgebaut. So wird das Kauferlebnis des Nutzers noch gesteigert, da er teilweise nicht einmal mehr die Plattform verlassen muss, sondern direkt über sein soziales Netzwerk einkaufen kann. Vor allem bei Pinterest sind diese Funktionen interessant, da hier die meisten Nutzer bereits mit einer konkreten Kaufabsicht auf die Suche gehen. Seit letztem Jahr stehen der "Produkt Pin" und weitere Features aber auch KMUs zur Verfügung. 

Instagram erweiterte seine Funktion dahingehend, dass User nun direkt in der App Produkte entdecken, auswählen und bezahlen können – ohne die Plattform zu wechseln. Auch Snapchat ist bereits in die Testphase mit mehreren Shoppingfunktionen gegangen. Und 2019 erwarten uns garantiert noch weitere Funktionen, so dass Social Commerce immer wichtiger als Ergänzung zum klassischen E-Commerce wird. Das hat auch Einfluss auf das Kaufverhalten des Nutzers. Entscheidungen werden tendenziell innerhalb eines kürzeren Kaufentscheidungsprozesses getroffen, und vielleicht noch mehr durch Meinungsführer beeinflusst. Stellen diese beispielsweise ein Produkt mit einem Link zur Marke vor, kann der User einfach auf das entsprechende Profil gehen, das Produkt auswählen und kaufen. Trend im Trend: Die Kaufentscheidungen werden immer häufiger über das Smartphone getroffen, und in die Tat umgesetzt. Ein Mobile First-Ansatz wird damit für ein verlustfreies UX-Erlebnis unverzichtbar. Mehr über die einzelnen Features der jeweiligen Netzwerke erfahren Sie hier.  

 

7. Der "erwachte" Käufer 

Nachhaltigkeit macht auch vor dem digitalen Commerce keinen Halt. Insbesondere Retouren und die daraus entstehende Umweltbelastung sind häufig ein heiß diskutiertes Thema. Erst Anfang des Jahres untersuchte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) die Zusammensetzung des Papier- und Pappe-Abfalls. Das Ergebnis ist massiv. Bis zu 71 Prozent des Inhaltsvolumens der entsprechenden Behälter ist mit Verpackungsmüll gefüllt. Der VKU fordert daher, dass Online-Händler sich an den Kosten für die Entsorgung des Altpapiers beteiligen sollen. Aber nicht nur der VKU ist auf dieses Problem aufmerksam geworden. Immer mehr Käufer sind sich für die wachsende Belastung der Umwelt durch den Onlinehandel bewusst. Bereits fast achtzig Prozent der Kunden in einer Befragung von Ernst & Young räumen ein, dass ihnen eine nachhaltige Unternehmensführung entweder wichtig oder sehr wichtig sei. Sie sind quasi "erwacht". 

Und dieses Bewusstsein wird sich innerhalb der nächsten Jahre noch steigern. Um in der Gunst seiner Kunden zu bleiben, gilt es daher, möglichst nachhaltig und bewusst mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen – sowohl im Bereiche Produkte und Versand, aber auch im Unternehmen selbst. Dieser Gedanke ist bereits schon bei einigen angekommen. Laut einer Untersuchung des bevh, die eine eigene Initiative zu dem Thema gegründet hat, haben sich bereits weit mehr als ein Drittel ihrer Mitgliedsunternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzt. Hier finden Sie Tipps vom bevh zu einem nachhaltigeren Handeln in Ihrem Unternehmen. Zwei Unternehmen, die sich im Bereich Nachhaltigkeit bereits sehr gut aufgestellt haben, sind Otto und tegut. Mehr Fakten dazu, warum Nachhaltigkeit für den E-Commerce wichtig ist, finden Sie hier.

 

Zur Ergänzung und Einordnung:  Die E-Privacy-Verordnung kommt – oder vielleicht doch nicht?  

Ein wirklicher Trend ist es nicht, dennoch weiterhin beachtenswert: Das Jahr 2018 ist für Unternehmen datenrechtlich und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Erinnerung. Seit dem 24. Mai 2018 ist sie verpflichtend für jeglichen Umgang mit personenbezogenen Daten. Ergänzend dazu soll bald die E-Privacy-Verordnung (EPVO) in Kraft treten. Ihr Ziel: Der Schutz der Privatsphäre jedes Nutzers im Internet. Kommt einem bekannt vor, oder? Bei der DSGVO handelt es sich jedoch nur um grundlegende Vorschriften, wie der Name schon sagt. Die EPVO bezieht sich dagegen speziell auf elektronische Kommunikationsdienste, beispielsweise Anbieter für Internetzugang, E-Mails, Chats, Messenger, Telefonnetze. Auch der Einsatz von Cookies und Onlinewerbung fällt unter diese Verordnung. Bisher wurden diese in einer E-Privacy- und einer Cookie-Richtlinie geregelt. Diese stammen allerdings aus den Jahren 2002 und 2009. In dieser Zeit hat sich so viel verändert, dass es nach Meinung der EU zwingend notwendig ist, diese endlich einmal an aktuelle Standards anzupassen. 

Doch nach dem "Trauma" DSGVO haben viele Unternehmen hier Bedenken. Überschriften wie "Die EU arbeitet an neuer E-Privacy-Verordnung - und die wird noch härter als die DSGVO" aus dem Fokus sind dabei weniger hilfreich. Dabei gilt vor allem erst einmal die Ruhe zu bewahren. Denn: Es ist unwahrscheinlich, dass eine Verordnung bereits in diesem Jahr verabschiedet wird, bedingt durch die bevorstehenden Europawahlen und durch etwaige Unstimmigkeiten innerhalb des EU-Parlamentes. Laut dem Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW) ist es sogar wahrscheinlich, dass die neue EPVO erst 2020 in Kraft treten wird. Und auch in diesem Fall haben Unternehmen wieder die Chance, sich innerhalb einer zweijährigen Übergangsphase an die neue Rechtslage anzupassen. Nach der Panik rund um die DSGVO ist hier allerdings zu vermuten, dass es weit im Voraus Handlungsempfehlungen und Beratungsmodelle geben wird, durch die man dann auf der sicheren Seite ist. Wer sich schon jetzt auf die EPVO vorbereiten möchte, findet bei der t3n und dem IT Service Network zwei informative Übersichten. Den letzten Stand der Synopse finden Sie hier. Wer sich über die neusten Entwicklungen in Sachen EPVO auf dem Laufenden halten möchte, der sollte auf der Informationsseite des BVDW vorbeisehen. Hier werden regelmäßig neue Ereignisse geteilt.

 

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